Investitionszuschuss Einbruchschutz der KfW

Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz

Das Wichtigste in Kürze*

  • bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden
  • für alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen
  • Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
  • Zuschusshöhe ist direkt online im Portal der KfW einsehbar

Ausführliche Informationen auf den Seiten der KfW

Gefördert werden u. A.*

  • der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren.
  • der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus.
  • der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche)
  • der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
  • der Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden)

*Quelle: kfw.de / Stand: März 2018

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