Neue KfW-Förderbedingungen
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz
Mit Wirkung vom 01.04.2019 wurden die Förderbedingungen zum Einbruchschutz in dem KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) angepasst.
Die förderfähigen Maßnahmen haben nun ein eigenes Merkblatt Einbruchschutz-Investitionszuschuss mit der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ erhalten.
Diese technischen Mindestanforderungen sind verpflichtend für die Förderung einzuhalten.
Demnach müssen Einbruch- und Überfallmeldeanlagen:
- die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen
- und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen.
- Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
Neu aufgenommen wurden die Anforderungen bzgl. Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen. Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
Zusätzlich wurde eine Fachunternehmerbestätigung implementiert. Diese Bestätigung dient Ihnen als Zuschussempfänger zur eigenen Dokumentation, als optionaler Nachweis der Einhaltung der Anforderung des Merkblatts, sowie der Technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen. Wir bescheinigen Ihnen damit den fachgerechten Einbau der Anlage (sie muss nicht bei der KfW eingereicht werden). Die Bestätigung kommt somit Ihrer Sicherheit zugute und stellt eine gute Möglichkeit dar, den Einbruchschutz nachhaltig und wirkungsvoll umzusetzen.
Einen Kurz-Überblick über das Förderprogramm bietet der „Steckbrief Einbruchschutz“.
Detaillierte Informationen finden Sie unter http://kfw.de/einbruchschutz.