Investitionszuschuss Einbruchschutz der KfW
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz
Das Wichtigste in Kürze*
- bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden
- für alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen
- Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
- Zuschusshöhe ist direkt online im Portal der KfW einsehbar
Ausführliche Informationen auf den Seiten der KfW
Gefördert werden u. A.*
- der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren.
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus.
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche)
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- der Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden)
*Quelle: kfw.de / Stand: März 2018